Immobilien-Förderprogramme in Sachsen
Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder sanieren möchte, darf auf staatliche Hilfe zählen – das gilt auch für das Bundesland Sachsen und speziell die Region Chemnitz, Erzgebirge oder Zwickauerland. Welche Förderprogramme speziell für Ihr Vorhaben in Frage kommen, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Immobilien-Förderprogramme in Sachsen
Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder sanieren möchte, darf auf staatliche Hilfe zählen – das gilt auch für das Bundesland Sachsen und speziell die Region Chemnitz, Erzgebirge oder Zwickauerland. Welche Förderprogramme speziell für Ihr Vorhaben in Frage kommen, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Förderprogramme für Immobilien
Als Finanzexperte für den Bereich Immobilien haben wir für Sie die wichtigsten Förderprogramme beim Immobilienkauf oder dem Neubau zusammengefasst. Auch die Sächsische Aufbaubank (SAB) hält zahlreiche Informationen zu den landesspezifischen Förderprogrammen bereit.
Förderkredite und Zuschüsse
KfW-Förderprodukte gibt es in 2 Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurück-zahlen müssen.
KfW-Wohneigentumsprogramm
Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims
› Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
› Für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
› Gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
Erneuerbare Energien – Standard
Der Förderkredit für Strom und Wärme
› Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
› Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
› Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Wohngebäude – Kredit
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
› Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
› Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
› Weniger zurückzahlen: zwischen 12,5 % und 50 % Tilgungszuschuss
› Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Altersgerecht Umbauen – Kredit
Für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz
› Bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig von Ihrem Alter
› Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
› Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
› Als Privatperson können Sie alternativ einen Zuschuss beantragen – für Barrierereduzierung (455-B) oder Einbruchschutz (455-E)
Fördergeld nutzen beim Immobilienkauf
Nutzen Sie für Ihr Vorhaben rund ums Haus die beste Finanzierung und die maximale Förderung.
Jetzt online informieren
Wir helfen Ihnen dabei, passende Zuschüsse oder Förderdarlehen auszumachen und richtig zu nutzen. Hauskauf, Neubau, Sanierung, Investitionen in eine neue Heizung, eine PV-Anlage, ein Elektrofahrzeug, in Barrierefreiheit oder Einbruchschutz – für all diese Investitionen stehen Fördergelder bereit.
Bundesweit über
6.600
Förderungen zum Bauen und Modernisieren
Davon sind über
90 %
Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt werden
Im Schnitt
20 %
Modernisierungszuschuss vom Staat möglich
Die acht besten Tipps für die Immobilienförderung
Mit mehr als 5.000 verschiedenen Förderprogrammen können Bauherren und Modernisierer von Staat, Ländern und Kommunen unterstützen werden. Als Laie ist es gar nicht so einfach, da einen Überblick zu gewinnen und keine Chance zu verpassen. Wir geben hier hilfreiche Tipps und beraten Sie auch gerne persönlich dazu.
1. ANTRAGSTELLUNG VOR BAUBEGINN
Die KfW-Förderung wird nur gewährt, wenn sie vor Baubeginn oder Abschluss des notariellen Kaufvertrags beantragt wurde. Deshalb sollten sich Bauherren rechtzeitig mit den Fördermöglichkeiten auseinandersetzen.
2. FÖRDERGELDER ZUR ZINSSENKUNG NUTZEN
Bei den aktuellen Niedrigzinsen sind die Zinssätze der KfW nicht sehr viel günstiger als die eines normalen Bankkredits. Einige Banken behandeln KfW-Kredite jedoch wie Eigenkapital und vergeben daher ein zusätzlich benötigtes Darlehen zum günstigeren Zins.
3. LÄNDERFÖRDERUNG FÜR FAMILIEN MIT MITTLEREM EINKOMMEN
Die Förderprogramme der Länder sind meist an Einkommensgrenzen geknüpft und stehen damit für Besserverdiener nicht zur Verfügung. Manche Länder zahlen auch nur für Paare oder Familien und machen die Höhe der Förderung von der Anzahl im Haushalt lebender Kinder abhängig.
4. KOMMUNALE FÖRDERPROGRAMME
Auch viele Städte und Gemeinden in Deutschland vergeben eine Förderung für die eigenen vier Wände. Die Beantragung ist zumeist unbürokratischer und weniger zeitintensiv wie die Landesförderung. Nachfragen lohnt sich deshalb in jedem Fall.
5. EIGENHEIMRENTE / WOHN-RIESTER
Der Staat fördert die Altersvorsorge per Wohneigentum mit einer Eigentumsrente. Von Wohn-Riester profitieren alle, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, also in erster Linie Angestellte. Sie bekommen die gleichen Zulagen wie bei einem normalen Riester-Vertrag (175 € + max. 300 € / Kind), können die Zuschüsse aber ausschließlich zur Tilgung des Darlehens verwenden.
6. STEUERFREIER GEWINN BEI VERKAUF
Wer mindestens zwei Jahre selbst in seiner Immobilie gelebt hat oder eine vermietete Immobilie länger als 10 Jahre besitzt, muss den Gewinn bei einem Verkauf nicht versteuern. Nachdem die Immobilie abgezahlt ist, kommt ein weiterer Steuervorteil hinzu: Für die gesparte Miete, also die Rendite der selbst genutzten Immobilie, sind ebenfalls keine Steuern zu zahlen.
7. DENKMALSCHUTZ SPART STEUERN
Käufer von denkmalgeschützten Gebäuden werden steuerlich begünstigt. Selbstnutzer können Sanierungskosten zehn Jahre lang mit je neun Prozent abschreiben. Kapitalanleger können die Kosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren sogar komplett absetzen.
8. HANDWERKERLEISTUNGEN ABSETZEN
Selbstnutzer einer Immobilie können jährlich bis 1.200 Euro Handwerkerkosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Angerechnet werden Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Allerdings müssen die Rechnungen per Banküberweisung bezahlt werden, damit sie im Falle einer Prüfung nachvollziehbar sind.
„Expertentipp der Woche“ in Zusammenarbeit mit VIA-FINANZ als Immobilienexperte
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