Zum Hauptinhalt springen
Rückruf
E-Mail
Beratung
Bewertung

Immobilien-Förderprogramme


Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder sanieren möchte, darf auf staatliche Hilfe zählen – das gilt auch für das Bundesland Sachsen und speziell die Region Chemnitz, Erzgebirge oder Zwickauerland. Welche Förderprogramme speziell für Ihr Vorhaben in Frage kommen, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Immobilien-Förderprogramme


Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder sanieren möchte, darf auf staatliche Hilfe zählen – das gilt auch für das Bundesland Sachsen und speziell die Region Chemnitz, Erzgebirge oder Zwickauerland. Welche Förderprogramme speziell für Ihr Vorhaben in Frage kommen, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Bild

Förderprogramme für Immobilien in Sachsen

ATTRAKTIVE ANGEBOTE IN DER REGION CHEMNITZ

Als Finanzexperte für den Bereich Immobilien haben wir für Sie die wichtigsten Förderprogramme beim Immobilienkauf oder dem Neubau zusammengefasst. Auch die Sächsische Aufbaubank (SAB) hält zahlreiche Informationen zu den landesspezifischen Förderprogrammen bereit.

Förderkredite und Zuschüsse

KfW-Förderprodukte gibt es in 2 Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurück-zahlen müssen.

KfW-Wohneigentumsprogramm
Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims

› Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
› Für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
› Gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten

Erneuerbare Energien – Standard
Der Förderkredit für Strom und Wärme

› Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
› Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
› Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Wohngebäude – Kredit
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren

› Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
› Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
› Weniger zurückzahlen: zwischen 12,5 % und 50 % Tilgungszuschuss
› Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

Altersgerecht Umbauen – Kredit
Für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz

› Bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig von Ihrem Alter
› Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
› Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
› Als Privatperson können Sie alternativ einen Zuschuss beantragen – für Barrierereduzierung (455-B) oder Einbruchschutz (455-E)

Fördergeld nutzen beim Immobilienkauf

Nutzen Sie für Ihr Vorhaben rund ums Haus die beste Finanzierung und die maximale Förderung.

Jetzt online informieren

MIT UNS FINDEN SIE DIE PASSENDE FINANZIERUNG MIT MAXIMALER FÖRDERUNG

Wir helfen Ihnen dabei, passende Zuschüsse oder Förderdarlehen auszumachen und richtig zu nutzen. Hauskauf, Neubau, Sanierung, Investitionen in eine neue Heizung, eine PV-Anlage, ein Elektrofahrzeug, in Barrierefreiheit oder Einbruchschutz – für all diese Investitionen stehen Fördergelder bereit.

Bundesweit über

6.600

Förderungen zum Bauen und Modernisieren

Davon sind über

90 %

Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt werden

Im Schnitt

20 %

Modernisierungszuschuss vom Staat möglich

Die acht besten Tipps für die Immobilienförderung

WER FÖRDERT WAS - DER ÜBERBLICK

Mit mehr als 5.000 verschiedenen Förderprogrammen können Bauherren und Modernisierer von Staat, Ländern und Kommunen unterstützen werden. Als Laie ist es gar nicht so einfach, da einen Überblick zu gewinnen und keine Chance zu verpassen. Wir geben hier hilfreiche Tipps und beraten Sie auch gerne persönlich dazu.

1. ANTRAGSTELLUNG VOR BAUBEGINN

Die KfW-Förderung wird nur gewährt, wenn sie vor Baubeginn oder Abschluss des notariellen Kaufvertrags beantragt wurde. Deshalb sollten sich Bauherren rechtzeitig mit den Fördermöglichkeiten auseinandersetzen.

2. FÖRDERGELDER ZUR ZINSSENKUNG NUTZEN

Bei den aktuellen Niedrigzinsen sind die Zinssätze der KfW nicht sehr viel günstiger als die eines normalen Bankkredits. Einige Banken behandeln KfW-Kredite jedoch wie Eigenkapital und vergeben daher ein zusätzlich benötigtes Darlehen zum günstigeren Zins.

3. LÄNDERFÖRDERUNG FÜR FAMILIEN MIT MITTLEREM EINKOMMEN

Die Förderprogramme der Länder sind meist an Einkommensgrenzen geknüpft und stehen damit für Besserverdiener nicht zur Verfügung. Manche Länder zahlen auch nur für Paare oder Familien und machen die Höhe der Förderung von der Anzahl im Haushalt lebender Kinder abhängig.

4. KOMMUNALE FÖRDERPROGRAMME

Auch viele Städte und Gemeinden in Deutschland vergeben eine Förderung für die eigenen vier Wände. Die Beantragung ist zumeist unbürokratischer und weniger zeitintensiv wie die Landesförderung. Nachfragen lohnt sich deshalb in jedem Fall.

5. EIGENHEIMRENTE / WOHN-RIESTER

Der Staat fördert die Altersvorsorge per Wohneigentum mit einer Eigentumsrente. Von Wohn-Riester profitieren alle, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, also in erster Linie Angestellte. Sie bekommen die gleichen Zulagen wie bei einem normalen Riester-Vertrag (175 € + max. 300 € / Kind), können die Zuschüsse aber ausschließlich zur Tilgung des Darlehens verwenden.

6. STEUERFREIER GEWINN BEI VERKAUF

Wer mindestens zwei Jahre selbst in seiner Immobilie gelebt hat oder eine vermietete Immobilie länger als 10 Jahre besitzt, muss den Gewinn bei einem Verkauf nicht versteuern. Nachdem die Immobilie abgezahlt ist, kommt ein weiterer Steuervorteil hinzu: Für die gesparte Miete, also die Rendite der selbst genutzten Immobilie, sind ebenfalls keine Steuern zu zahlen.

7. DENKMALSCHUTZ SPART STEUERN

Käufer von denkmalgeschützten Gebäuden werden steuerlich begünstigt. Selbstnutzer können Sanierungskosten zehn Jahre lang mit je neun Prozent abschreiben. Kapitalanleger können die Kosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren sogar komplett absetzen.

8. HANDWERKERLEISTUNGEN ABSETZEN

Selbstnutzer einer Immobilie können jährlich bis 1.200 Euro Handwerkerkosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Angerechnet werden Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Allerdings müssen die Rechnungen per Banküberweisung bezahlt werden, damit sie im Falle einer Prüfung nachvollziehbar sind.

„Expertentipp der Woche“ ​in Zusammenarbeit mit VIA-FINANZ als Immobilienexperte

(FACHBEITRÄGE AUSGESTRAHLT IM SACHSEN FERNSEHEN)
Förderprogramme für Immobilien

PDF-Version herunterladen

Wohneigentumsprogramm der KFW-Bank
Überzeugt?
Dann kontaktieren Sie uns noch heute.

* Pflichtfelder

Bild
Noch Rückfragen?
Rufen Sie uns an: 0371 45 00 35 - 0
Siegel DatenschutzSiegel SSL

Jetzt online Zinsen vergleichen

Machen Sie jetzt einen Zinsvergleich und sichern Sie sich so die günstigsten Finanzierungsangebote!