Geerbtes Haus verkaufen oder vermieten?
Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt, möchten bzw. können aber nicht selbst einziehen. Was tun mit der Immobilie – verkaufen oder vermieten?
Wir bieten einen komfortablen diskreten rund um sorglos Service zum Immobilienverkauf, damit das Elternhaus nicht zur Belastung aller wird.
LAUTLOS PROFESSIONELL MENSCHLICH
Geerbtes Haus verkaufen oder vermieten?
Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt, möchten bzw. können aber nicht selbst einziehen. Was tun mit der Immobilie – verkaufen oder vermieten?
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Haus und Wohnung bei Erbschaft
Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, muss sich überlegen, was mit der geerbten Immobilie passieren soll. In Frage kommt sowohl ein Verkauf wie auch eine Vermietung. Auch die Selbstnutzung sollte in Erwägung gezogen werden. Zu beachten gibt es bei der Erbschaft insbesondere die steuerlichen Aspekte. Als Immobilienexperte möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte hinweisen und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie zur Seite.
Verkauf einer Erbschaftsimmobilie
Ob und zu welchem Zeitpunkt der Verkauf eines geerbten Hauses oder einer Wohnung sinnvoll ist, hängt unter anderem von steuerlichen Aspekten ab. Falls Sie keine oder nur geringe Steuern zahlen müssen, lohnt sich der Verkauf des geerbten Hauses aus finanzieller Sicht. Bei einer hohen Steuerzahllast sollten Sie die Immobilie selbst bewohnen. Der Grund ist einfach: Falls der Verstorbene die Immobilie bis zum Erbfall selbst genutzt hat und das Haus anschließend für mindestens zehn Jahre von den Erben bewohnt wird, ist ein Verkauf schließlich doch steuerfrei.
DAS SOLLTEN SIE BEIM VERKAUF BEACHTEN
Zuallererst sollten Sie den genauen Wert Ihrer Erbschaft kennen. Für die notwendige Immobilienbewertung sollten Sie einen qualifizierten Immobiliengutachter hinzuziehen. Er beurteilt die Lage, die Größe, die Ausstattung und den Zustand der Immobilie bzw. des Grundstücks und ermittelt daraus einen realistischen Verkehrswert. Sobald Sie den Preis kennen, den die von Ihnen geerbte Immobilie erzielen kann, können Sie diese vermarkten. Falls Sie über ausreichend Erfahrung und Zeit verfügen, können Sie Ihr Haus selbst anbieten und vermarkten.
Hierfür steht Ihnen beispielsweise unser Immobilienportal zur Verfügung. Ansonsten können Sie die Hilfe von einem kompetenten Immobilienmakler in Anspruch nehmen – z.B. einen Immobilienexperten von VIA-FINANZ im Raum Chemnitz. Wir nehmen Ihnen den gesamten anstrengenden Verkaufsprozess ab und vermarkten Ihre Immobilie professionell zu einem guten Preis. Ihr Vorteil: Bei Erteilung eines Makleralleinauftrages kostet Sie all das keinen Cent!
Die Immobilie im Erbschaftsfall
WANN SICH DIE VERMIETUNG EINES GEERBTEN HAUSES RECHNET
Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt und die Immobilie nicht selbst nutzen möchte, kann das Objekt auch an Dritte vermieten. Hier sollten Sie genau nachrechnen, ob die erzielbaren Mieteinnahmen die laufende Instandhaltung deckt oder ob Sie Monat für Mont draufzahlen müssen. Nicht jede Immobilie ist eine lohnende Kapitalanlage!
DAS GILT FÜR EINE ERBENGEMEINSCHAFT
Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit Ihren Miterben einigen müssen, falls Sie die Immobilie nicht allein, sondern gemeinschaftlich geerbt haben. Insbesondere im Fall einer Erbengemeinschaft kann ein Hausverkauf durchaus Vorteile haben, da so der Nachlass gerecht aufgeteilt werden kann und spätere Streitigkeiten vermieden werden. Falls ein Erbe das Haus bzw. die Wohnung alleine nutzen möchte, muss er alle anderen Erben finanziell entschädigen. Ob dies überhaupt möglich ist, hängt vom finanziellen Background des Erben ab.
Steuerliche Behandlung geerbter Immobilien
Grundsätzlich fallen für Immobilien-Erbschaften in Deutschland Steuern an. Diese werden dank den gesetzlich festgelegten Freibeträgen gemindert. Wie hoch der Freibetrag ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad der Erben ab. Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher ist der Freibetrag. Ehegatten und Lebenspartner sind am besten gestellt, gefolgt von den Kindern, Enkeln, Geschwistern und allen übrigen Erben.
Angenommen Sie verkaufen das Haus Ihrer Eltern für 600.000 €, dürfen Sie als Kind einen Freibetrag von 400.000 € abziehen. Es bleiben Ihnen damit nur noch 200.000 €, auf die Sie Erbschaftssteuer zahlen müssen.
FREIBETRÄGE FÜR ERBEN
Erwerber | Freibeträge |
---|---|
Ehegatten, Lebenspartner (Steuerklasse 1) | 500.000 € |
Kinder (Steuerklasse 1) | 400.000 € |
Enkel (Steuerklasse 1) | 200.000 € |
Geschwister (Steuerklasse 2) | 20.000 € |
alle übrigen Erben (Steuerklasse 3) | 20.000 € |
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