Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Aktion Tipprovision
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der VIA-FINANZ GMBH, Zöllnerplatz 9 in 09111 Chemnitz (im Folgenden: VIA-FINANZ) und der- jenigen natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden: Tippgeber), die im Rahmen der Aktion Tipprovision eine Empfehlung für eine durch die VIA-FINANZ zu vermittelnde Immobilie durch Verkauf abgibt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag zwischen dem Tippgeber und der VIA-FINANZ kommt folgendermaßen zustande: Die Empfehlung einer zu vermittelnden Immobilie erfolgt auf den durch die VIA-FINANZ vorgefertigten und an den Tippgeber übersandten Formularen. Nach Prüfung der Empfehlung erhält der Tippgeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen eine Annahme oder Ablehnung seiner Empfehlung. Die Empfehlung gilt jedenfalls dann als angenommen, wenn sie von der VIA-FINANZ schriftlich bestätigt wird. Mit Zugang der Annahme kommt der Vertrag zustande. Die VIA-FINANZ nimmt keine Empfehlungen für Immobilien an, für die bereits ein Maklervertrag mit der VIA-FINANZ besteht. Besteht bereits ein Maklervertrag mit einem anderen Makler, so wird die Empfehlung nur angenommen, wenn dem Eigentümer die Beauftragung eines weiteren Maklers rechtlich möglich ist. Empfehlungen, die bereits von einem anderen Tippgeber eingereicht wurden, werden von der VIA-FINANZ nicht angenommen.
3. FORM DER EMPFEHLUNG
Der Tippgeber hat das vorgefertigte Formular für Empfehlungen vollständig auszufüllen. Die VIA- FINANZ behält sich vor, Empfehlungen abzulehnen, bei denen die erforderlichen Informationen auf dem eingereichten Formular falsch oder unvollständig angegeben wurden.
4. ENTSTEHUNG DER PROVISION
Ein Anspruch auf die Tippprovision entsteht nur, wenn ein Maklervertrag zustande kommt, der Kaufvertrag notariell geschlossen wird und die Maklerprovision bei der VIA-FINANZ vollständig ein- gegangen ist. Die VIA-FINANZ ist berechtigt, den Abschluss des Maklervertrages aus besonderem Grund abzulehnen, insbesondere wenn die Immobilie nach Ansicht der VIA-FINANZ nicht veräußerbar ist, beispielsweise bei ungeklärter Eigentumslage oder sehr hohen Belastungen des Grundstücks.
5. HÖHE DER PROVISION
Die Tippprovision beträgt 250,00 €. Die Tippprovision wird ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Ist der Tippgeber umsatzsteuerpflichtig, so hat er dies der VIA-FINANZ vor Auszahlung der Tippprovision nachzuweisen. Er erhält dann die Tippprovision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Auszahlung der Tippprovision erfolgt innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Maklerpro- vision bei der VIA-FINANZ eingegangen ist.
6. HAFTUNG
Es ist Pflicht des Tippgebers, eine gewerbliche Anmeldung seiner Tätigkeit vorzunehmen, soweit gesetzlich vorgeschrieben sowie die Einnahmen in Form der erhaltenen Provision zu versteuern. Der Tippgeber hat keinen Anspruch auf die Art und Weise der Ausführung der Maklertätigkeit der VIA-FINANZ.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Han- delsgesetzbuches, so ist der Gerichtsstand Chemnitz. Daten des Kunden, die den Geschäfts- verkehr mit ihm betreffen, werden im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertige und wirksame Bestimmung zu ersetzen.