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Hausverkauf bei Scheidung


Für Menschen, die in unvorhergesehenen Lebenssituationen ihre Immobilie veräußern müssen, bieten wir qualifizierte Immobilienverkaufslösungen und kompetente Beratung, damit die wirtschaftliche Existenz aller Beteiligten gesichert wird/ bleibt.

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Hausverkauf bei Scheidung


Für Menschen, die in unvorhergesehenen Lebenssituationen ihre Immobilie veräußern müssen, bieten wir qualifizierte Immobilienverkaufslösungen und kompetente Beratung, damit die wirtschaftliche Existenz aller Beteiligten gesichert wird/ bleibt.

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Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung für die Region Chemnitz

Seit 2018 steigt die Scheidungsquote wieder stetig und lag im Jahr 2020 bei knapp 40 Prozent. Das sind vier von zehn Ehen, die nicht für die Ewigkeit sind. Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung bei Paaren, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, stellt sich zwangsweise die Frage: Was passiert mit der bislang gemeinsam bewohnten Immobilie? Erst wenn sich die Ehepartner hierüber geeinigt haben, kann die Scheidung vollzogen werden.

Haus und Wohnung bei Trennung/Scheidung

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst
GEMEINSAME EIGENTÜMER MÜSSEN SICH EINIGEN

Einigen müssen sich die Ehepartner in jedem Fall selbst. Eine gesetzliche Regelung, was mit dem Haus oder der Eigentumswohnung bei einer Trennung und Scheidung geschieht, gibt es nicht. Das bedeutet auch, dass in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren nicht über die gemeinsame Immobilie entschieden wird. Trennung und Scheidung oder der Auszug eines Ehepartners ändert zunächst einmal nichts an den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen. Auch wenn Sie ausziehen, bleiben Sie weiterhin als Darlehensnehmer oder als Mieter verpflichtet.

NUTZUNGSRECHT BEI EINER GEMEINSAMEN IMMOBILIE

Können sich getrennte Ehepartner nicht einigen, klärt das Scheidungsverfahren das Nutzungsrecht einer gemeinsamen Immobilie. Wer in der Immobilie bleiben darf, hängt von zahlreichen Faktoren ab: dem Alter, der Gesundheit, finanzielle Möglichkeiten sowie finanzielle Aufwendungen in der Vergangenheit, besondere Umstände des Lebensunterhalts oder die Nähe zum Arbeitsplatz. Am Wichtigsten ist dem Gesetzgeber jedoch das Wohl der Kinder. Oft wird das Nutzungsrecht demnach zusammen mit der Sorgerechtsfrage entschieden. Ist jedoch ein Ehepartner Alleineigentümer der bislang gemeinsam genutzten Immobilie, wird i.d.R. die Unantastbarkeit des Eigentums berücksichtig.

LÖSUNGSWEGE

Bei der Frage, wie mit der gemeinsam bewohnten Eigentumswohnung oder des Hauses bei Scheidung oder Trennung zu verfahren ist, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Entscheidet man sich einstimmig für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie, wird der Verkaufserlös unter beiden Ehepartnern aufgeteilt und man kann fortan getrennte Wege gehen. Es empfiehlt sich in diesem Fall einen Makler mit dem Verkauf zu beauftragen, um diesen emotional belastenden Schritt nicht gemeinsam mit dem Ex-Partner gehen zu müssen. Zahlreiche Besichtigungen und zähe Verhandlungen gehen den meisten Immobilienverkäufern schon ohne zusätzliche private Probleme an die Substanz.

Wenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleiben möchte, beispielsweise die Ehefrau mit den gemeinsamen Kindern, überträgt der ausgezogene Ehepartner seinen Anteil an der Immobilie und erhält im Gegenzug eine Auszahlung. Wenn eine Partei aus dem Grundbuch gestrichen werden soll, muss allerdings auch die finanzierende Bank zustimmen. Diese wird den Ehepartner nur dann aus der Mithaftung entlassen, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des verbleibenden Ehepartners ausreichen, um zukünftig allein für die Verbindlichkeiten aufzukommen. 

Wenn beide Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben möchten, sollte überprüft werden, ob das Haus sinnvoll in zwei Wohnungen aufgeteilt werden kann. Werden zwei baulich voneinander abgeschlossene Einheiten gebaut, muss anschließend eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) gegründet werden. Will eine Partei später doch ausziehen, kann sie ihre Einheit unabhängig vom anderen Teil vermieten oder verkaufen.

Können sich die Eheleute nicht einigen und nur eine Partei will verkaufen, kann sie nach erfolgter Scheidung im Klageverfahren eine sogenannte Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass das höchste Gebot in einer Teilungsversteigerung meist nicht den Wert erreicht, den man bei einem privaten Verkauf der Immobilie erzielen würde. Man verschenkt also bares Geld, weshalb die Versteigerung wirklich nur eine Notlösung darstellt!

Hausverkauf über einen Immobilienmakler

DARUM SOLLTE EIN MAKLER BEI EINER SCHEIDUNG BEAUFTRAGT WERDEN

Wer sich scheiden lässt, hat eine Menge um die Ohren und gleichzeitig wenig Kraft und Nerven. Verständlich, dass sich in dieser Situation niemand mit dem Verkauf einer gemeinschaftlichen Immobilie auseinandersetzen möchte. Viele Menschen fühlen sich dazu auch einfach emotional nicht in der Lage.

Bei einem Immobilienverkauf aufgrund einer Trennung oder Scheidung empfiehlt sich daher stets ein professioneller Immobilienmakler. Zunächst kann er Ihre Immobilie realistisch einschätzen und ihren korrekten Wert ermitteln. Dann wickelt er die Bewerbung und den gesamten Verkauf inklusive Preisverhandlung professionell, objektiv und zielgerichtet ab. Selbstverständlich berücksichtigt er dabei die Interessen aller Parteien. Die eventuell verstrittenen Ehepartner müssen nur beim Notartermin noch einmal aufeinandertreffen und ihre Unterschrift leisten. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch jede Menge Nerven. Darüber hinaus wird der Verkaufserlös durch einen professionellen Makler maximiert und den Ehepartnern der Start ins neue Leben erleichtert.

Wir von VIA-FINANZ sind auf solche Fälle spezialisiert und helfen Ihnen im Falle des Falles gern. In der Kommunikation bleiben wir in jedem Fall einfühlsam und arbeiten mit der gebotenen Diskretion. Sie werden sehen, dass es eine Erleichterung ist, den Verkauf in vertrauensvolle Hände zu legen und den Kopf für andere wichtige Dinge frei zu haben.

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